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Beitrags-Datenschutzverordnung

Beitrags- und Datenschutzordnung der Bayerischen Fahrervereinigung e.V. (BFV)

Auszug aus der Satzung (§4.5): Beendigung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft im Verein erlischt durch: c) den freiwilligen, schriftlich drei Monate vor Jahresablauf erklärten Austritt, mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr.

 

Mit Wirkung vom 25.03.2007, ergänzt um den Beschluss über die Beitragsanpassung vom 19.05.2007 hat die Mitgliederversammlung der Bayerischen Fahrervereinigung ergänzend wie folgt beschlossen:

 

1. Beiträge
Die Beiträge werden per Bankeinzug erhoben.
Der Austritt ist an die Geschäftsstelle der Bayerischen Fahrervereinigung e.V. zu richten (Datum Poststempel). Ein verspäteter Eingang verpflichtet zur Zahlung des Beitrages für das kommende Geschäftsjahr der BFV. Die Austrittserklärung gilt dann zum nächst möglichen Zeitpunkt.

 

Bei Aufnahme von Minderjährigen übernimmt der gesetzliche Vertreter die selbstschuldnerische Haftung für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge.

 

Es gelten verminderte Beiträge für ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, die natürliche Personen sind, wenn sie auch Mitglied eines Vereines sind, der selbst ordentliches Mitglied der BFV ist (Mitgliedsverein).

 

1. € 29,00 pro Jahr für ordentliche Mitglieder, die natürliche Personen sind
2. € 25,00 wie Ziffer 1, wenn Person in Mitgliedsverein ist
3. € 18,00 wie Ziffer 1, wenn Person nicht älter als 21 Jahre
4. € 50,00 pro Jahr für Familien (Eltern oder Alleinerziehende mit Kind(ern) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
5. € 42,00 wenn Familie in Mitgliedsverein
6. € 50,00 pro Jahr für Vereine und sonstige gemeinnützige Körperschaften
7. ab € 42,00 pro Monat für Fördermitglieder

 

Gültigkeit ab 2008 für alle Mitglieder, die mit Stichtag 24.03.2007 ihren Beitrag bereits entrichtet haben
Für neue Mitglieder ab Beschlussfassung.

2. Datenschutz
Die BFV speichert die Daten ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben mit Hilfe der EDV gem. §28 des Bundesdatenschutzgesetzes, darf diese Daten auswerten und verwenden.
Die BFV oder deren Beauftragte(r) darf Fotos und/oder Videos, die im Rahmen der satzungsgemäßen Vereinsaktivitäten zum Zwecke der Berichterstattung in den Medien oder Darstellung auf der Vereinshomepage gemacht wurden oder die von Vereinsmitgliedern zu diesen Zwecken übermittelt wurden, verwenden. Die Mitglieder stimmen dem auch zu, wenn sie selbst auf diesen Fotos oder Videos abgebildet sind. Bei übersandten Fotos und/oder Videos sichert der Übersender zu, dass dieses Einverständnis vorliegt, dass die Fotos und/oder Videos frei von Rechten sind und daher unentgeltlich verwendet werden können.